Bekanntermaßen halte ich mich häufiger und gerne bei unseren Nachbarn im Nordwesten auf. Küste, Käse, Kaffee und vor allem die regelmäßigen verkaufsoffenen Sonntage locken hier ebenso wie die entspanntere Art und Weise, mit der in den Niederlanden mit Baustellen und der “Avondspits” - also dem abendlichen Berufsverkehr umgegangen wird.
[caption id=”attachment_724” align=”alignright” width=”208” caption=”Rappeln verboten ???”]
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Doch manchmal bringen mich unsere holländischen Nachbarn dann doch dazu, an meinem Verstand (oder doch zumindest an meinen Sprachkenntnissen) zu zweifeln.
So ist mir in letzter Zeit auf dem Weg von Arnhem nach Utrecht ein Schild aufgefallen, dass mir recht eindeutig verbietet, zu rappeln. “Verboden te trillen” steht da in großen schwarzen Buchstaben auf gelbem Grund und weist die Autofahrer darauf hin, das Rappeln, Klappern und Vibrieren auf diesem Autobahnabschnitt verboten sind.
Rappeln, Klappern und Vibrieren? Was, bitte, außer einem Handy kann schon mitten auf der Autobahn vibrieren? Also - entweder spinnt Googles Übersetzer (wäre ja nicht das erste Mal) oder die Erklärung ist so banal, dass unsere holländischen Nachbarn genau wissen, worum es geht.
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